Verschlechterungsgebot für Türk. Staatsangehörige

Art. 41 Stand-Still Klausel

Stand-Still

Gebot dass keine Verschlechterung der Rechtslage  für bestimmte Gruppen von türkischen Staatsangehörigen also nicht allen türkischen Staatsanghörigen ( z.B. nicht für Einreise zum Daueraufenthalt, als Selbstständiger, zwecks Eheschließung , zur Arbeitsaufnahme)   hinsichtlich Aufenthalt (auch Einreise,-EuGH Tüm & Dari 20.12.2007 Rnr. 63 ), Arbeitsmarktzugang und sozialen Rechten erfolgen darf

Checkliste:

  1. Handelt es sich um einen Dienstleistungserbringer, Dienstleistungsempfänger ,Selbstständigen Arbeitnehmer oder Familienangehörigen eines Türkischen Arbeitnehmers?
  2. Um die Rechtstellung in welchem Staat der Europäischen Union geht es?
  3. Es wird dann die Rechtstellung in dem betreffenden Staat zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw dem Zeitpunkt des Beitritts zu EU festgestellt .  

Stellt sich eine Verschlechterung der Rechtsposition nach dem entsprechenden Zeitpunkt dar, dann liegt eine Verstoß gegen die Standstill-Klauseln vor.

Standstill-Tabelle herunterladen (PDF)