Im November 2023 wandte sich unser Mandant, ein ukrainischer Staatsangehöriger, an unsere Anwaltskanzlei. Zu diesem Zeitpunkt besaß er eine Freizügigkeitskarte aus Tschechien, wo er mit seiner Ehefrau, einer ungarische Staatsangehörige gelebt und gearbeitet hatte . Unserer Mandant arbeitete bereits seit Jahren in Vollzeit in D als er zur Ausreise aufgefordert wurde . Wir stellten im Dezember 2023 im Namen unseres Mandanten einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte als Familienangehöriger einer freizügigkeitsberechtigten Person. Im Frühjahr 2024 während des Verfahrens wurde die Ehefrau unseres Mandanten vorübergehend arbeitslos und der Mandant erhielt eine Vorladung der Polizei wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, was zu zusätzlichen Überprüfungen führte. Im Juni 2024 wurde unserem Mandant der Aufenthaltstitel schließlich erteilt.