Arbeitsrecht

Gerechter Lohn für gerechte Arbeit

Wir helfen Ihnen bei Kündigung und der Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Job ist und handeln entsprechend.

Das Arbeitsrecht stärkt unselbstständigen Arbeitern und Arbeiterinnen den Rücken. Es wird dabei zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden. Im Individualarbeitsrecht geht es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gibt es innerhalb der Beziehung der beiden Parteien Unstimmigkeiten, so sorgt das geltende Arbeitsrecht für Klarheit. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und den Vertretern der jeweiligen Arbeitgeber. Dort geht es um die rechtlichen Dinge, Konsequenzen bei Fehlverhalten, fehlender Lohnzahlung oder Mobbingfällen.

Aktuelles im Arbeitsrecht

Kündigungsfrist richtig berechnen!  Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers

§ 622 Abs. 2 S. 2 BGB verstößt gegen Gemeinschaftsrecht und darf daher von deutschen Gerichten nicht angewandt werden. Dieser Auffassung ist Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 7. Juli 2009 (Rs. C-555/07). Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat dem EuGH diese Frage im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt. Der Paragraf sieht vor, dass bei der Berechnung der Kündigungsfrist Zeiten unberücksichtigt bleiben, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen. Dies verstoße gegen das in den Art. 1 und 2 der Richtlinie 2000/78/EG festgeschriebene Verbot der Altersdiskriminierung. Zwar lasse die Richtlinie eine Ungleichbehandlung zu, wenn sie ein legitimes Ziel verfolge. Der deutsche Gesetzgeber wollte Arbeitgebern einen Anreiz geben, mehr junge Arbeitnehmer einzustellen. Nach der Rechtsprechung des EuGH seien „legitime Ziele“ i. S. d. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie aber nur solche, die im Allgemeininteresse stünden. Ein solches Allgemeininteresse verneint der Generalanwalt. Überdies sei die Regelung nicht verhältnismäßig. Der Wortlaut des Paragrafen lasse eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung nicht zu. Dem Landesarbeitsgericht schlägt Bot in Anlehnung an das Mangold-Urteil (Rs. C-144/04, s. EiÜ 42/05) vor, § 622 Abs. 2 S. 2 BGB unangewendet zu lassen.