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Schlussantrag Generalanwalt am EUGH Luxemburg Mengozzi: Familiennachzug zu türkischen Arbeitnehmern wird durch Stillhalteklausel begünstigt

Mit seinen Schlussanträgen vom 20. Januar 2016  hat der Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache C-561/14 (Genc-II) die Auffassung vertreten, dass ein türkischer Arbeitnehmer sich auf die Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 berufen könne, wenn der Nachzug seines Kindes nachträglich von strengeren Integrationsvoraussetzungen abhängig gemacht wird.